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   OVG Sachsen, 31.01.2020 - 12 A 89/17.D   

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OVG Sachsen, 31.01.2020 - 12 A 89/17.D (https://dejure.org/2020,20650)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31.01.2020 - 12 A 89/17.D (https://dejure.org/2020,20650)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31. Januar 2020 - 12 A 89/17.D (https://dejure.org/2020,20650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsVermKostG § 26, GG Art. 33, SächsVerf Art. 28 Abs. 1
    Disziplinarverfügung; öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; Geldbuße; Verbotsirrtum; Kostenbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter;

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2020 - 12 A 89/17
    Verzögere ein "Dienstvorgesetzter" das Verfahren, sei dies ebenfalls mildernd zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. November 2008 - 2 B 63.08 -, juris Rn. 16).

    Dafür genügt auch die Unterzeichnung mit einer Paraphe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. November 2008 - 2 B 63.08 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 27. Oktober 2016 - 2 B 66.16 -, juris Rn. 9).

    Das sind die Tatsachen, die als zureichend erachtet wurden, um den Verdacht eines Dienstvergehens zu rechtfertigen, d. h. auf deren Grundlage die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beamte schuldhaft seine Dienstpflichten in disziplinarrechtlich relevanter Weise verletzt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. November 2008 - 2 B 63.08 -, juris Rn. 10).

    Angesichts des regelmäßig frühen Verfahrensstadiums, in dem der Beamte über die Einleitung und Ausdehnung zu unterrichten ist, sowie des Zwecks der unverzüglichen Unterrichtung, dem Beamten die frühestmögliche Wahrnehmung seiner Beteiligungsrechte in einem gesetzlich geordneten Disziplinarverfahren mit seinen rechtsstaatlichen Sicherungen zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. November 2008 - 2 B 63.08 -, juris Rn. 11), müssen ihm dabei noch keine Tatsachen vorgehalten werden, die ein Dienstvergehen begründen, wie etwa in einer Disziplinarklageschrift (vgl. § 53 Abs. 1 Satz 2 SächsDG).

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 253/16

    Freispruch eines Abschleppunternehmers vom Vorwurf der Erpressung durch Anbringen

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2020 - 12 A 89/17
    106 Mit der in der Berufungsverhandlung erörterten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 21. Dezember 2016 - 1 StR 253/16 -, juris Rn. 57 ff.) zu § 17 StGB geht der Senat von folgenden Maßstäben aus: Die Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums setzt voraus, dass der "Täter" alle seine geistigen Erkenntniskräfte einsetzt und etwa aufkommende Zweifel durch Nachdenken oder erforderlichenfalls durch Einholung verlässlichen und sachkundigen Rechtsrats beseitigt hat.

    Soweit der Kläger geltend macht, er habe mit Blick auf eine anwaltliche Beratung zumindest ohne Verschulden gehandelt, vermag sich der Disziplinarsenat dem bei Anwendung der zum Vorwurf 1 dargelegten Prüfungsmaßstäbe zu § 17 Satz 1 StGB (vgl. BGH, Urt. v. 21. Dezember 2016 - 1 StR 253/16 -, juris Rn. 58 ff.) nicht anzuschließen.

  • BVerwG, 14.11.2007 - 1 D 6.06

    Technischer Fernmeldeobersekretär (Außendienstmitarbeiter); im Rahmen unerlaubter

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2020 - 12 A 89/17
    Mehrere Pflichtverletzungen (Handlungen) sind nach dem aus § 77 Abs. 1 Satz 1 BBG abgeleiteten Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens (Einheitsgrundsatz), wie er dem Disziplinarrecht zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Juli 2009 - 2 B 15.09 -, juris Rn. 7), vorbehaltlich abweichender verfahrensrechtlicher oder materiell-rechtlicher Regelungen disziplinarrechtlich grundsätzlich einheitlich zu würdigen, es sei denn, dass die das Dienstvergehen ausmachenden Verfehlungen in keinem inneren oder äußeren Zusammenhang stehen und damit eine gewisse Selbstständigkeit haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. November 2007 - 1 D 6.06 -, juris Rn. 55 f.).

    Die in § 15 Abs. 2 SächsDG zum Ausdruck kommende "Einbettung des Verjährungsgedankens in den Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens" kann dazu führen, "dass auch lange zurück liegende Pflichtverletzungen, die für sich allein betrachtet eine Disziplinarmaßnahme nicht gerechtfertigt hätten, erneut in die disziplinarische Betrachtung einbezogen werden können und müssen, wenn weitere Pflichtverletzungen hinzutreten, die für sich allein oder zusammen mit den älteren eine nicht der "Verfolgungsverjährung" unterliegende Disziplinarmaßnahme notwendig machen." In solchen Fällen zeigt - so das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 14. November 2007 - 1 D 6.06 -, juris Rn. 55 f. zum inhaltsgleichen § 15 BDG) - die spätere Wiederholung ähnlicher Pflichtverletzungen, dass die an die ursprüngliche Nichtverfolgung geknüpfte Vorstellung, es handele sich um persönlichkeitsfremdes Fehlverhalten, nicht gerechtfertigt war, weil das Verhalten doch in der Persönlichkeit des Betroffenen wurzelte.

  • BVerwG, 30.04.2019 - 2 B 52.18

    Erfolglose Beschwerde in einem Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensdauer und

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2020 - 12 A 89/17
    Zu einer entsprechenden Beweiserhebung bestand kein Anlass (zur Abgrenzung vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. April 2019 - 2 B 52.18 -, juris Rn. 15), zumal der Beklagte in der Berufungsverhandlung eingeräumt hat, dass eine Sachaufklärung auch aus seiner Sicht nicht mehr möglich ist.

    122 Als beachtlichen Entlastungsgrund heranzuziehen ist jedoch die vom Kläger nicht zu verantwortende überlange Dauer des Disziplinarverfahrens (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. April 2019 - 2 B 52.18 -, juris Rn. 7 m. w. N.), weshalb die verhängte Geldbuße - unter ergänzender Berücksichtigung der nicht nachgewiesenen Verfehlungen hinsichtlich der lfd.

  • OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12

    Gebäudeaufmessung von Amts wegen, Aktualisierung des Liegenschaftskatasters,

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2020 - 12 A 89/17
    Trennstücke seien nach § 13 Abs. 2 Satz 1 DVOSächsVermG die in einem Antrag auf Katastervermessung zum Zweck der Bildung von Flurstücken vom Eigentümer anzugebenden Teile des beantragten Flurstücks, an deren Entstehung ein Interesse bestehe (vgl. auch SächsOVG, Urt. v. 2. März 2015, SächsVBl. 2015, 167).

    Mit Blick auf den Zweck des Liegenschaftskatasters, das der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr dient, erlangt der jeweilige Grundeigentümer unabhängig von konkreten Verkaufs- oder Bauinteressen durch die korrekte Erfassung im Liegenschaftskataster einen Vorteil zumindest insoweit, als etwa sein Gebäudeeigentum auch mittels des Liegenschaftskatasters nachgewiesen werden kann (vgl. SächsOVG, Urt. v. 2. März 2015 - 5 A 60/12 -, juris Rn. 42).

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2020 - 12 A 89/17
    Die ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Betroffenen stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, juris Rn. 20 m. w. N).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2020 - 12 A 89/17
    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, ist vor allem die schwerste Verfehlung maßgebend (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005, BVerwGE 124, 252, 258 ff., und v. 23. Februar 2005 - 1 D 1.04 -, juris Rn. 113; Senatsurt. v. 7. September 2015 - 6 A 41/14.D -, juris Rn. 61).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2020 - 12 A 89/17
    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, ist vor allem die schwerste Verfehlung maßgebend (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005, BVerwGE 124, 252, 258 ff., und v. 23. Februar 2005 - 1 D 1.04 -, juris Rn. 113; Senatsurt. v. 7. September 2015 - 6 A 41/14.D -, juris Rn. 61).
  • BVerwG, 29.07.2010 - 2 A 4.09

    Disziplinarrechtliche Zurückstufung in ein Amt einer niedrigeren Besoldungsstufe

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2020 - 12 A 89/17
    Dies gilt auch, sofern Beweisanträge im behördlichen Disziplinarverfahren übergangen wurden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Oktober 2011 - 2 B 69.10 -, juris Rn. 16, und Urt. v. 29. Juli 2010 - 2 A 4.09 -, juris Rn. 132 bis 137; SächsOVG, Urt. v. 25. September 2015 - 6 A 518/14.D -, juris Rn. 27).96 Nichts anderes gilt deshalb, soweit der Kläger auch in der Berufungsverhandlung gerügt hat, im behördlichen Disziplinarverfahren fehle es bei einzelnen Beweiserhebungen an förmlichen Beweiserhebungsanordnungen und Aktenvermerken gemäß § 28 Satz 2 SächsDG.
  • BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09

    Disziplinarklageverfahren; Einheit des Dienstvergehens; Einheitsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2020 - 12 A 89/17
    Mehrere Pflichtverletzungen (Handlungen) sind nach dem aus § 77 Abs. 1 Satz 1 BBG abgeleiteten Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens (Einheitsgrundsatz), wie er dem Disziplinarrecht zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Juli 2009 - 2 B 15.09 -, juris Rn. 7), vorbehaltlich abweichender verfahrensrechtlicher oder materiell-rechtlicher Regelungen disziplinarrechtlich grundsätzlich einheitlich zu würdigen, es sei denn, dass die das Dienstvergehen ausmachenden Verfehlungen in keinem inneren oder äußeren Zusammenhang stehen und damit eine gewisse Selbstständigkeit haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. November 2007 - 1 D 6.06 -, juris Rn. 55 f.).
  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 69.10

    Disziplinarklageverfahren; Inhalt der Klageschrift; Grundsatz der Unmittelbarkeit

  • BVerwG, 27.10.2016 - 2 B 66.16

    Aktenkundigkeit der Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Protokollierungspflicht

  • OVG Sachsen, 25.09.2015 - 6 A 518/14

    Polizeibeamter; innerdienstliches Dienstvergehen; Diebstahl einer Glühbirne für

  • BVerwG, 27.12.2017 - 2 B 41.17

    Kein "Verbrauch" der Disziplinarbefugnis bei späterer Ahndung noch nicht

  • BVerwG, 05.07.2006 - 1 D 5.05

    Auf das Disziplinarmaß beschränkte Berufung; Polizeimeister; teils

  • OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14

    Lösung von rechtskräftigen Strafurteilen; Urteilsabsprache; Eingehungsbetrug;

  • OVG Sachsen, 27.03.2006 - 2 B 772/04

    Privatschulrecht, Unterrichtungsgenehmigung, Kostenbescheid

  • VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 78-IV-04

    Verfassungsbeschwerde gegen § 20 Abs. 2 Nr. 2 Sächsisches Vermessungsgesetz,

  • OVG Sachsen, 15.06.2010 - D 6 A 664/08

    Entfernung aus dem Amt als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur i.R.e.

  • RG, 26.04.1912 - V 32/12

    Die sog. Vorbenutzung gegenüber einem Gebrauchsmuster; ihr Wesen und ihre

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2022 - 31 A 691/21
    vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 31.01.2020 - 12 A 89/17.D -, juris Rn. 93.

    vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 31.01.2020 - 12 A 89/17.D -, juris Rn. 93.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 1/21

    Zur Entfernung eines Bundespolizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen der

    Eine isolierte Bewertung einzelner dienstrechtlicher Verfehlungen ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn die das Dienstvergehen ausmachenden einzelnen Verfehlungen in keinem inneren oder äußeren Zusammenhang stehen und damit eine gewisse Selbständigkeit haben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 15. Juli 2021 - 10 L 4/19 - OVG Saarland, Urt. v. 22. Februar 2018 - 6 A 375/17 - OVG Sachsen, Urt. v. 31. Januar 2020 - 12 A 89/17.D -, jeweils zit. nach JURIS; Herrmann/Sandkuhl, Beamtendisziplinarrecht, Beamtenstrafrecht, 2. A., § 4 Rdnr. 22; vgl. auch VGH Bayern, Urt. v. 10. Juli 2019 - 16a D 17.1249 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter BVerwG, Urt. v. 8. September 2004 - 1 D 18.03 - Beschl. v. 11. Februar 2000 - 1 DB 20.99 -, jeweils zit. nach JURIS zur BDO).
  • OVG Sachsen, 10.12.2021 - 12 A 650/19

    Polizeibeamter; Reichsbürger; Verfassungstreuepflicht; Wohlverhaltenspflicht;

    Auch ein verschuldeter (vermeidbarer) Verbotsirrtum - der nach hergebrachtem Verständnis als sog. anerkannter Milderungsgrund (vgl. BVerwG, Urt. v. 05. Juli 2006 - 1 D 5.05 -, juris Rn. 34 m. w. N.; Senatsurt. v. 31. Januar 2020 - 12 A 89/17.D -, juris Rn. 121) einzustufen ist (vgl. § 17 Satz 2 StGB) - führt nach Überzeugung des Senats nicht zu einer relevanten Milderung der Schwere des Pflichtenverstoßes.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2022 - 10 L 1/21

    Zu einer Disziplinarklage gegen eine Bürgermeisterin wegen Verstößen gegen

    Eine isolierte Bewertung einzelner dienstrechtlicher Verfehlungen ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn die das Dienstvergehen ausmachenden einzelnen Verfehlungen in keinem inneren oder äußeren Zusammenhang stehen und damit eine gewisse Selbständigkeit haben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 15. Juli 2021 - 10 L 4/19 - OVG Saarland, Urt. v. 22. Februar 2018 - 6 A 375/17 - OVG Sachsen, Urt. v. 31. Januar 2020 - 12 A 89/17.D -, jeweils zit. nach JURIS; Herrmann/Sandkuhl, Beamtendisziplinarrecht, Beamtenstrafrecht, 2. A., § 4 Rdnr. 22; vgl. auch VGH Bayern, Urt. v. 10. Juli 2019 - 16a D 17.1249 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter BVerwG, Urteil vom 08. September 2004 - 1 D 18.03 - Beschl. v. 11. Februar 2000 - 1 DB 20.99 -, jeweils zit. nach JURIS zur BDO).
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